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Reporting system - advancis

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für das Meldeportal von preeco | hinweisgeber, über das Sie eine Meldung abgeben und mit der Meldestelle kommunizieren. Das Meldeportal soll nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) barrierefrei nutzbar sein.

Geltungsbereich

Die Erklärung umfasst alle Seiten des Meldeportals: die Startseite, das Meldeformular mit seinen Schritten, die Anmeldung zu einer bestehenden Meldung und den geschützten Bereich mit der Korrespondenz zu Ihrer Meldung.

Beschreibung der Dienstleistung

preeco | hinweisgeber ist ein webbasiertes Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Über das Meldeportal können Sie Hinweise auf Verstöße abgeben, auf Wunsch anonym, und anschließend über einen geschützten Zugang mit der Meldestelle in Kontakt bleiben.

Stand der Vereinbarkeit

Nach einer Selbstbewertung ist das Meldeportal weitgehend vereinbar mit der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) und den Richtlinien WCAG 2.1 auf Stufe AA, auf die das BFSG verweist. Die unten genannten Einschränkungen sind bekannt.

Prüfverfahren

Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung des Meldeportals anhand der Kriterien der WCAG 2.1 Stufe AA. Sie wurde manuell im Browser durchgeführt und durch eine automatisierte Prüfung ergänzt, die bei jeder Änderung des Meldeportals erneut läuft.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Die Seitensprache ist ausgezeichnet und folgt der gewählten Sprache des Meldeportals.
  • Alle Formularfelder sind beschriftet; Hinweise und Fehlermeldungen sind mit dem jeweiligen Feld verknüpft.
  • Bei einem Eingabefehler springt der Fokus zum ersten fehlerhaften Feld, und die Fehlermeldung wird angesagt.
  • Beim Wechsel zwischen den Schritten des Meldeformulars springt der Fokus zur Überschrift des neuen Schritts; der aktuelle Schritt ist ausgezeichnet.
  • Das Meldeportal ist vollständig mit der Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus und einem Link zum Überspringen der Kopfzeile.
  • Texte haben einen Kontrast von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund.
  • Die Seiten sind mit Überschriften und Bereichen gegliedert und lassen sich bis 320 Pixel Breite ohne waagerechtes Scrollen nutzen.

Bekannte Einschränkungen

  • Die Organisation, die dieses Meldeportal betreibt, kann dessen Gestaltung anpassen. Dabei können Farben, Kontraste oder die Fokusdarstellung von den oben beschriebenen abweichen.
  • Dateien, die Sie oder die Meldestelle hochladen, werden unverändert bereitgestellt. Für ihre Barrierefreiheit sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich.

Weitere Barrieren, die uns bekannt werden, beheben wir so bald wie möglich.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren im Meldeportal aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Dann wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle dieses Meldeportals:

Advancis Software & Services GmbH
Monzastraße 3
63225 Langen

Marktüberwachung

Die Einhaltung des BFSG überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Erhalten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich dorthin wenden.

Erstellung und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 09/21/2026 erstellt. Sie wird regelmäßig und nach jeder wesentlichen Änderung des Meldeportals überprüft.